Sachverständiger für Immobilienbewertungen

DEKRA zertifiziert. Marktwertermittlungen und Verkehrswertgutachten.

Über S.I.B

Wir wissen, was wir tun!

Leistungen

Fundierte Bewertung Ihrer Immobilie

Preise

Kosten für Immobiliengutachten

Wir wissen, was wir tun!

Gutachten für Immobilien

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen D1 für Ein- und Zweifamilienhäuser und als Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie) legen wir besonderen Wert auf Qualität und kontinuierliche Weiterbildung, um den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden.

Dekra logo
Sprengnetter logo

Charakteristik des Sachverständigen:

Thomas Schwarz

  • Dipl.- Immobilienökonom (ADI)
  • Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH
  • Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
Spezialisierung

Immobilienbewertung

Wir erstellen Marktwertermittlungen und Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Immobilienarten.

Wohnen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnanlagen
  • Hochhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbe

Gewerbeimmobilien

  • Büros
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Handel- und Dienstleistungsflächen (Teileigentum)
  • Produktionsflächen und Werkstätten
  • Logistik- und Hallenflächen
Rechte

Rechte und Belastungen

  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Reallasten und Pflegeverpflichtungen
  • Sonstige Dienstbarkeiten
Bauland

Unbebaute Grundstücke

  • Baureifes Land
Leistungen

Fundierte Bewertung Ihrer Immobilie

Immobilienbewertungen sind in vielen Lebenssituationen unerlässlich, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Ob bei Erbschaften, Schenkungen oder im Rahmen von Zugewinnausgleichen in familiären Angelegenheiten – eine objektive Wertermittlung sorgt für Transparenz. Auch bei steuerlichen Anlässen, Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, zur Plausibilitätsprüfung oder bei Pflegschafts- und Betreuungsangelegenheiten ist eine professionelle Bewertung von großer Bedeutung. Darüber hinaus unterstützen Immobilienbewertungen bei der Ermittlung des Beleihungswertes für Finanzierungen, der Vermögensfeststellung sowie der Bewertung von Betriebsvermögen – zuverlässig, nachvollziehbar und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.

Marktwertermittlungen

für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen:
Wenn Sie als Verkäufer oder Käufer wissen möchten, welchen Marktwert Ihre oder die Ihnen angebotene Immobilie besitzt oder für Erbengemeinschaften, dann ist die Marktwertermittlung die richtige Wahl für Ihre Immobilienbewertung.
Die Marktwertermittlung besitzt allerdings keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.

Marktpreiseinschätzung
PDF innerhalb einer Woche nach Erhalt der erforderlichen Objektunterlagen
Objektbesichtigung durch qualifizierten Sachverständigen oder qualifizierten Objektbesichtiger
Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV 2021
Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden
Objektbeschreibung kurz)
Ca. 20-30 Seiteen insgesamt

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB i.V.m. der ImmoWertV 2021 wird durch einen qualifizierten Sachverständigen gefertigt. Es beinhaltet eine fundierte, fachliche und ausführliche Beurteilung eines Wertermittlungsobjekts und dessen Eigenschaften, mit größtmöglicher Rechtssicherheit gegenüber Dritten oder Auftraggebern. Das Gutachten ist mit einem Umfang von 45-60 Seiten, die ausführlichste Form der Immobilienbewertung.

Verkehrswert nach § 194 BauGB
Erstellung innerhalb von ca. 4 - 6 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Objektunterlagen
Objektbesichtigung durch qualifizierten Sachverständigen
Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV
Bewertung erkennbarer Mängel und Schäden
Objektbeschreibung (detailliert) und Fotodokumentation
Prüfung Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis und Grundbuch
Prüfung der bauplanungs- und abgabenrechtlichen Situation
Berücksichtigung von Mietverhältnissen
Bewertung von sonstigen Lasten (z.B. Wohnungs- oder Wegerechte)
Bei Behörden und Rechtsstreitigkeiten verwendbar

Sie haben Fragen?

Preise

Kosten Immobiliengutachten

Marktwertermittlungen

  • Festpreis 990 €

Verkehrswertgutachten

Bei Marktwerten über 1,0 Mio. € zzgl. 0,3 % des Marktwertes. Gerne erhalten Sie auch Ihr ganz individuelles Angebot. Rufen Sie uns hierzu gerne an. 02133 281898

Alle Preise inkl. Mwst.

Benötige Unterlagen

Möchten Sie ein Gutachten beauftragen?

Damit wir Ihr Gutachten zügig und präzise erstellen können, benötigen wir einige Unterlagen im Vorfeld. Diese dienen als Grundlage für die sachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie und ermöglichen eine nachvollziehbare und transparente Wertermittlung.

  • Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
  • Baugenehmigung (sofern vorhanden)
  • Baubeschreibung (sofern vorhanden)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
  • Berechnungen (Gewerbe- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
  • Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
  • Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
  • Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)
  • Erbbaurechtsvertrag, Angaben zu Erbbauzinserhöhungen, Erbbaurechtsgrundbuch (bei Erbbaurecht)
  • Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
  • Baugenehmigung (sofern vorhanden)
  • Baubeschreibung (sofern vorhanden)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
  • Berechnungen (Gewerbe- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
  • Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
  • Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
  • Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)
  • Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Angaben zum Hausgeld/Wirtschaftsplan, Unterlagen zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage (bei Wohnungs- und Teileigentum)
  • Erbbaurechtsvertrag, Angaben zu Erbbauzinserhöhungen, Erbbaurechtsgrundbuch (bei Erbbaurecht)
  • Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
  • Baugenehmigung (sofern vorhanden)
  • Baubeschreibung (sofern vorhanden)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
  • Berechnungen (Wohn- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
  • Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
  • Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
  • Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)
Kontakt

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