Sachverständiger für Immobilienbewertungen
DEKRA zertifiziert. Marktwertermittlungen und Verkehrswertgutachten.
Wir wissen, was wir tun!
Fundierte Bewertung Ihrer Immobilie
Kosten für Immobiliengutachten
Gutachten für Immobilien
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen D1 für Ein- und Zweifamilienhäuser und als Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie) legen wir besonderen Wert auf Qualität und kontinuierliche Weiterbildung, um den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden.


Charakteristik des Sachverständigen:
- Besondere Fachkunde
- Fundierte Marktkenntnisse
- Erfahrung
- Kompetenz
- Objektivität
- Weisungsfreiheit
- Gewissenhaftigkeit
- Rechtssicherheit
- Unparteilichkeit
Thomas Schwarz
- Dipl.- Immobilienökonom (ADI)
- Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH
- Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
Immobilienbewertung
Wir erstellen Marktwertermittlungen und Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Immobilienarten.

Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnanlagen
- Hochhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser

Gewerbeimmobilien
- Büros
- Büro- und Geschäftshäuser
- Handel- und Dienstleistungsflächen (Teileigentum)
- Produktionsflächen und Werkstätten
- Logistik- und Hallenflächen

Rechte und Belastungen
- Erbbaurechte
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Reallasten und Pflegeverpflichtungen
- Sonstige Dienstbarkeiten

Unbebaute Grundstücke
- Baureifes Land
Fundierte Bewertung Ihrer Immobilie
Immobilienbewertungen sind in vielen Lebenssituationen unerlässlich, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Ob bei Erbschaften, Schenkungen oder im Rahmen von Zugewinnausgleichen in familiären Angelegenheiten – eine objektive Wertermittlung sorgt für Transparenz. Auch bei steuerlichen Anlässen, Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, zur Plausibilitätsprüfung oder bei Pflegschafts- und Betreuungsangelegenheiten ist eine professionelle Bewertung von großer Bedeutung. Darüber hinaus unterstützen Immobilienbewertungen bei der Ermittlung des Beleihungswertes für Finanzierungen, der Vermögensfeststellung sowie der Bewertung von Betriebsvermögen – zuverlässig, nachvollziehbar und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.
Marktwertermittlungen
für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen:
Wenn Sie als Verkäufer oder Käufer wissen möchten, welchen Marktwert Ihre oder die Ihnen angebotene Immobilie besitzt oder für Erbengemeinschaften, dann ist die Marktwertermittlung die richtige Wahl für Ihre Immobilienbewertung.
Die Marktwertermittlung besitzt allerdings keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.
Leistungsübersicht
Marktpreiseinschätzung |
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PDF innerhalb einer Woche nach Erhalt der erforderlichen Objektunterlagen |
Objektbesichtigung durch qualifizierten Sachverständigen oder qualifizierten Objektbesichtiger |
Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV 2021 |
Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden |
Objektbeschreibung kurz) |
Ca. 20-30 Seiteen insgesamt |
Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB i.V.m. der ImmoWertV 2021 wird durch einen qualifizierten Sachverständigen gefertigt. Es beinhaltet eine fundierte, fachliche und ausführliche Beurteilung eines Wertermittlungsobjekts und dessen Eigenschaften, mit größtmöglicher Rechtssicherheit gegenüber Dritten oder Auftraggebern. Das Gutachten ist mit einem Umfang von 45-60 Seiten, die ausführlichste Form der Immobilienbewertung.
Leistungsübersicht
Verkehrswert nach § 194 BauGB |
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Erstellung innerhalb von ca. 4 - 6 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Objektunterlagen |
Objektbesichtigung durch qualifizierten Sachverständigen |
Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV |
Bewertung erkennbarer Mängel und Schäden |
Objektbeschreibung (detailliert) und Fotodokumentation |
Prüfung Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis und Grundbuch |
Prüfung der bauplanungs- und abgabenrechtlichen Situation |
Berücksichtigung von Mietverhältnissen |
Bewertung von sonstigen Lasten (z.B. Wohnungs- oder Wegerechte) |
Bei Behörden und Rechtsstreitigkeiten verwendbar |
Sie haben Fragen?
Kosten Immobiliengutachten
Marktwertermittlungen
- Festpreis 990 €
Verkehrswertgutachten
- Normalstufe 2.975 €
Für Ein- / Zweifamilienhäuser / Eigentumswohnungen
- Schwierigkeitsstufe 3.570 €
Für Ein- / Zweifamilienhäuser / Eigentumswohnungen (bei Besonderheiten z.B. Erbbaurechte, Nießbrauch und Wohnrechte, Baulasten etc.)
- Honorar-Richtlinie 2.975 €
Für alle anderen Immobilienarten Abrechnung nach Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (B.V.S.) Preis ist Mindestpreis.
Bei Marktwerten über 1,0 Mio. € zzgl. 0,3 % des Marktwertes. Gerne erhalten Sie auch Ihr ganz individuelles Angebot. Rufen Sie uns hierzu gerne an. 02133 281898
Alle Preise inkl. Mwst.
Möchten Sie ein Gutachten beauftragen?
Damit wir Ihr Gutachten zügig und präzise erstellen können, benötigen wir einige Unterlagen im Vorfeld. Diese dienen als Grundlage für die sachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie und ermöglichen eine nachvollziehbare und transparente Wertermittlung.
Einfamilienhaus
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
- Baugenehmigung (sofern vorhanden)
- Baubeschreibung (sofern vorhanden)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
- Berechnungen (Gewerbe- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
- Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
- Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)
- Erbbaurechtsvertrag, Angaben zu Erbbauzinserhöhungen, Erbbaurechtsgrundbuch (bei Erbbaurecht)
Eigentumswohnung
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
- Baugenehmigung (sofern vorhanden)
- Baubeschreibung (sofern vorhanden)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
- Berechnungen (Gewerbe- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
- Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
- Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)
- Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Angaben zum Hausgeld/Wirtschaftsplan, Unterlagen zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage (bei Wohnungs- und Teileigentum)
- Erbbaurechtsvertrag, Angaben zu Erbbauzinserhöhungen, Erbbaurechtsgrundbuch (bei Erbbaurecht)
Mehrfamilienhäuser
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bewilligungsurkunden zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
- Baugenehmigung (sofern vorhanden)
- Baubeschreibung (sofern vorhanden)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)
- Berechnungen (Wohn- und Nutzfläche, Brutto-Rauminhalt)
- Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z.B. Denkmalschutz)
- Mietverträge nebst Nachträgen (bei vermieteten Immobilien)